Förderrichtlinie
„Musik- und Tanz-Ausbildung“

der Nordhessischen Musik- und Geschichts-Stiftung


Präambel


Die „Nordhessische Musik- und Geschichts-Stiftung “ ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die gemäß ihrer Satzung Ausbildung und Übungsleitung von Amateur-Musikgruppen in Nordhessen finanziell fördert.
Die Förderung im musikalischen Bereich richtet sich nach den nachfolgenden Richtlinien. 
Wir bitten Sie, uns ausschließlich Förderanfragen zu senden, deren Inhalt und Struktur mit den Förderrichtlinien der „Nordhessische Musik- und Geschichts-Stiftung“ übereinstimmen.

1. Welche formellen Kriterien stellen wir an eine Förderanfrage?
 
1.1 Wie muss die Förderanfrage aussehen?
Um eine Bearbeitung Ihrer Förderanfrage zu gewährleisten, können wir ausschließlich Anfragen bearbeiten, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
 
Für die Förderanfrage wird das Anfrageformular unserer Webseite verwendet,
- das Anfrageformular ist vollständig ausgefüllt,
- dem Anfrageformular ist eine kurze (max. halbseitige) Darstellung der zu fördernden Musikgruppe beigefügt,
- dem Anfrageformular ist eine Bescheinigung der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid) des Anfragestellers beizufügen,
- dem Anfrageformular ist für den Zeitraum des vorangegangenen Jahres eine zusammengefasste Aufstellung der Ausgaben für   

  musikalische Ausbildung, instrumentale Begleitung und Übungsleitung (abzüglich der dazu erhaltenen Eigenbeteiligungen)

  beizufügen und  durch Kassenbericht, Rechnungen oder ähnliches zu belegen,
und
- diese Unterlagen werden an folgende Adresse per Post versandt:
 

Nordhessische Musik- und Geschichts-Stiftung
c/o Wilhelm Siebert
Neue Fahrt 14
34295 Edermünde
 
Elektronisch übermittelte Anfragen können wir derzeit nicht berücksichtigen.
Wir informieren Sie in der Regel innerhalb von 2 Wochen über den Eingang Ihrer Anfrage. Eine Entscheidung zu Ihrer Förderanfrage wird u.U. erst im Dezember getroffen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.
 
1.2. Wer kann einen Antrag stellen?
Anfrager und damit Förderungsempfänger können sein:

  • gemeinnützige Vereine und Vereinssparten; kirchliche Chöre und Orchester; gemeinnützige öffentliche Einrichtungen, Organisationen und Körperschaften wie Musikschulen und Kindergärten; ähnliche gemeinnützige Musik- u. Tanzgruppen,
  • aus der Stadt Kassel oder den Kreisen Kassel-Land und Schwalm-Eder,
  • die im der Anfragestellung vorausgegangenem Kalenderjahr Ausgaben für musikalische Ausbildung,                         instrumentale Begleitung oder Übungsleitung durch Honorarkräfte oder ähnlich entgoltene ausgebildete Fachkräfte nachweisen können.


Der Anfrager muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um Förderungsberechtigt zu sein:

  1. Er wirtschaftet nicht gewinnorientiert, ist als gemeinnützig oder ähnliches anerkannt.
  2. Die Musizierenden erhalten keine Vergütung (bis zu 10 % entlohnte Musiker sind zulässig).
  3. Die Musik-/Tanzgruppe besteht aus mindestens 5 aktiven Musikern/Tänzern.
  4. Im vorausgegangenen Jahr trat der Anfrager bei min. 2 öffentlichen Veranstaltungen auf.


Beispiele förderfähiger Musik-/Tanzgruppen:
Amateurorchester, Chöre, Kindergartengruppen, Musikzüge, musikalische Selbsthilfegruppen, Posaunenchöre, Schulorchester, Tanzgruppen, Trachtengruppen, …
Nicht gefördert werden überwiegend sportlich orientierte Gruppen, Karnevalsgarden und ähnliche Gruppen.

2. Welche inhaltlichen Kriterien berücksichtigen wir bei unserer Entscheidung?


Die nachfolgenden inhaltlichen Kriterien sollen Ihnen bei der Bearbeitung von Förderanfragen helfen. Bitte prüfen Sie genau, ob Ihr Projekt Aussicht auf Förderung durch unsere Stiftung hat. 
 
2.1. Was finden wir gut?
Wir sind der Ansicht, dass gemeinsames Musizieren und Tanzen in Gruppen Spaß machen soll. Um das zu ermöglichen, ist meist eine musikalische Ausbildung und Weiterbildung der einzelnen Musiker und Tänzer an Instrumenten, der Stimme oder der Körperbewegung sowie der Gruppen im Ganzen nötig. Diese Ausbildung sollte durch qualifizierte Ausbilder geschehen, deren Arbeit in der Regel finanziell honoriert werden muss. Die Aus- und Weiterbildung der Gruppen sollte durch die Gruppen, die Aus- und Weiterbildung der einzelnen Gruppenmitglieder zu einem angemessenen Teil durch finanzielle Eigenbeteiligung der Gruppenmitglieder finanziert werden.
Wir befürworten es, wenn in Musik- und Tanzgruppen sich eigene Mitglieder zum Ausbilder oder Übungsleiter fortbilden und ihre Kenntnisse ihrer Gruppe anschließend kostenlos oder gegen geringes Honorar zur Verfügung stellen.

2.2. Welches sind unsere thematischen Schwerpunkte? 

Wir fördern sowohl die Aus- und Weiterbildung sowie die musikalische Leitung und instrumentale Begleitung von Musik- und Tanzgruppen, als auch die Einzelausbildung der Gruppenmitglieder, wobei die Förderung der Einzelausbildung durch uns nachrangig erfolgt.
Wichtig ist uns, dass das Erlernte auch angewandt wird und die Öffentlichkeit davon profitiert. Daher sind öffentliche Auftritte Teil der Förderbedingungen.

2.3. Wonach richtet sich die Förderhöhe?
Die Gesamtförderhöhe und damit die Anzahl der zu fördernden Gruppen richten sich nach den jährlichen Einnahmen der Stiftung.
Bei positivem Beschluss erhält ein Anfrager als Förderbeitrag 10 % der von ihm für des vorrangegangene Jahr nachweislich gezahlten Honorare (nach Abzug von Eigenbeteiligungen) für musikalische Leitung, Aus- und Weiterbildung sowie instrumentale Begleitung.
Es werden auch Gruppen gefördert, bei denen die Aus- und Weiterbildung weitgehend kostenfrei durch eigene qualifizierte Mitglieder erfolgt. Bei diesen Gruppen wird eine Förderung unabhängig von den gezahlten Honoraren gewährt.
Der Mindestbetrag einer Förderung beträgt 200,- Euro, der Höchstbetrag beträgt 500,- Euro.

2.4. Was fördern wir nicht?    
Obwohl wir uns bei der Förderung einen weiten Handlungsspielraum offenhalten, werden Anfragen, bei denen ein oder mehrere der nachfolgenden Kriterien zutreffen, von uns generell nicht gefördert:
 
- der Inhalt der Anfrage liegt außerhalb des Stiftungszwecks (siehe Stiftungssatzung),
- der Anfragesteller erfüllt nicht die Voraussetzungen nach Ziffer 1.2,
- Vorhaben, die nicht allgemeinen ethischen Grundsätzen entsprechen,
- Anfragen, von politisch, religiös oder gesellschaftlich radikalen Gruppen.


3. Werden die geförderten Projekte in der Presse und regionalen Medien veröffentlicht? 


Die geförderten Anfragen werden durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet.   

4. Sind wir bei unserer Entscheidung frei?


Ja. Wir behalten uns als unabhängige Stiftung vor, im eigenen und freien Ermessen über die bei uns eingegangenen Förderanfragen zu entscheiden. Diese Freiheit in der Entscheidung ist elementarer Bestandteil unserer Tätigkeit als gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts.
Die „Nordhessische Musik- und Geschichts-Stiftung“ behält sich vor, ihre Bereitschaft zur Entgegennahme von Förderanfragen jederzeit zu widerrufen oder ihre Förderrichtlinien zu verändern. Die in diesen Förderrichtlinien niedergelegten Grundsätze dienen allein der Transparenz unserer Tätigkeit. 
Hieraus lassen sich keine Ansprüche – gleich welcher Art – gegen die „Nordhessische Musik- und Geschichts-Stiftung“ herleiten.