Förderrichtlinie
„Abschlussarbeiten“
der Nordhessischen Musik- und Geschichts-Stiftung
Präambel
Die „Nordhessische Musik- und Geschichts-Stiftung “ ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die gemäß ihrer Satzung Stipendien für wissenschaftliche Abschlußarbeiten mit dem Schwerpunkt Geschichte gewährt.
Die Förderung im Bereich Studentenhilfe richtet sich nach den nachfolgenden Richtlinien.
Wir bitten Sie, uns ausschließlich Förderanträge zu senden, deren Inhalt und Struktur mit den Förderrichtlinien der „Nordhessische Musik- und Geschichts-Stiftung“ übereinstimmen.
1. Welche formellen Kriterien stellen wir an einen Förderantrag?
1.1. Wie muss der Förderantrag aussehen?
Um eine Bearbeitung Ihres Förderantrags zu gewährleisten, können wir ausschließlich Anträge bearbeiten, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für den Fördertrag wird das Antragsformular unserer Webseite verwendet,
- das Antragsformular ist vollständig ausgefüllt,
- dem Antragsformular ist eine kurze (max. halbseitige) Darstellung der zu fördernden Arbeit beigefügt,
- dem Antragsformular ist eine aktuelle Kopie des Studentenausweises beizufügen,
- dem Antragsformular ist eine Kopie der Annahmebestätigung der Abschlußarbeit beizufügen,
und
- diese Unterlagen werden an folgende Adresse per Post versandt:
Nordhessische Musik- und Geschichts-Stiftung
c/o Wilhelm Siebert
Neue Fahrt 14
34295 Edermünde
Elektronisch übermittelte Anfragen können wir derzeit nicht berücksichtigen.
Wir informieren Sie in der Regel innerhalb von 2 Wochen über den Eingang Ihres Antrags. Die Bewilligung und Auszahlung des Stipendiums soll noch vor Abgabe der Arbeit erfolgen.
1.2. Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsteller und damit Förderungsempfänger können sein:
Studierende einer öffentlichen oder privaten Hochschule bzw. Entsprechendem, die einen wissenschaftlichen Abschluss anstreben.
Die antragstellende Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um Förderungsberechtigt zu sein:
1. Sie ist als Studierende (oder ähnliches) an einer Hochschule (oder ähnlichem) eingetragen.
2. Sie strebt einen anerkannten Abschluss (z.B. Bachelor, Master, Staatsexamen, Promotion, …) an.
3. Für den Abschluss ist eine wissenschaftliche Arbeit anzufertigen. Das Thema, die Bezeichnung und der Zeitraum der Erstellung der Arbeit sind bekannt.
4. Mindestens ein Schwerpunkt der Abschlussarbeit befasst sich mit geschichtlichen Zusammenhänge vor 1950 in Nordhessens (insbesondere der Stadt Kassel, des Landkreises Kassel oder des Schwalm-Eder-Kreises).
Für die Vergabe eines Stipendiums ist nicht relevant, in welcher Hochschule und Fakultät die Antragstellende eingeschrieben ist.
1.3. Wann ist der Antrag zu stellen?
Sobald die Erstellung der Arbeit durch die Fakultät bewilligt wurde und das Thema, der Zeitplan und der betreuende Dozent feststehen, kann der Antrag gestellt werden.
Eine Beantragung nach abgeschlossener Arbeit ist in begründeten Ausnahmefällen möglich.
2. Welche inhaltlichen Kriterien berücksichtigen wir bei unserer Entscheidung?
Die nachfolgenden inhaltlichen Kriterien sollen Ihnen bei der Erstellung von Förderanträgen helfen. Bitte prüfen Sie genau, ob Ihr Projekt Aussicht auf Förderung durch unsere Stiftung hat.
2.1. Was finden wir gut?
Wir sind der Ansicht, dass wissenschaftliches Arbeiten an sich schon einen Gewinn für unsere Gesellschaft darstellt. Die Schaffung gesicherten Wissens ist die Voraussetzung für weiterführende Interpretationen und Anwendungen.
2.2. Welches sind unsere thematischen Schwerpunkte?
Wir fördern Studierende während der Erstellung ihrer wissenschaftlichen Abschlussarbeiten. Da nur wenige Stipendien gewährt werden können, setzen wir folgende Schwerpunkte:
Geschichtliche Zusammenhänge mit Auswirkungen auf Personen, Gesellschaft, Wirtschaft, Religion, Kultur, Politik, … in der Region der Stadt Kassel, des Landkreises Kassel und des Schwalm-Eder-Kreises
Zeitraum in der Regel bis 1950
Eine weitere Eingrenzung der Schwerpunkte liegt im Ermessen des Stiftungsrats und wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
2.3. Wonach richtet sich die Förderhöhe?
Die Gesamtförderhöhe und damit die Anzahl der gewährten Stipendien richten sich nach den jährlichen Einkommen der Stiftung.
Bei positivem Beschluss erhält ein Antragsteller einmalig 500.- € bis 1.500,- € als Stipendium. Die Verwendung der Fördermittel liegt völlig im Ermessen des Stipendiaten.
2.4. Muss die geförderte Abschlussarbeit abgeschlossen werden?
Ja! Ein erfolgreicher Abschluss der Arbeit muss vom Stipendiaten innerhalb 5 Jahren nach Auszahlung des Stipendiums der „Nordhessische Musik- und Geschichts-Stiftung“ in schriftlicher und digitaler Form sowie als Urkunde nachgewiesen werden. Anderenfalls ist das Stipendium in voller Höhe an die Stiftung zurück zu zahlen.
2.5. Was fördern wir nicht?
Obwohl wir uns bei der Förderung einen weiten Handlungsspielraum offenhalten, werden Anträge, bei denen ein oder mehrere der nachfolgenden Kriterien zutreffen, von uns generell nicht gefördert:
- der Inhalt des Antrags liegt außerhalb des Stiftungszwecks (siehe Stiftungssatzung),
- der Antragsteller erfüllt nicht die Voraussetzungen nach Ziffer 1.2,
- Vorhaben, die nicht allgemeinen ethischen Grundsätzen entsprechen.
3. Werden die geförderten Projekte in der Presse und regionalen Medien veröffentlicht?
Die geförderten Anträge können durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Eine Veröffentlichung von Auszügen der geförderten Abschlußarbeit ist ausschließlich nach gesonderter Genehmigung durch den Rechteinhaber gestattet.
4. Sind wir bei unserer Entscheidung frei?
Als unabhängige Stiftung behalten wir uns vor, im eigenen und freien Ermessen über die bei uns eingegangenen Förderanträge zu entscheiden. Diese Freiheit in der Entscheidung ist elementarer Bestandteil unserer Tätigkeit als gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts.
Die „Nordhessische Musik- und Geschichts-Stiftung“ behält sich vor, ihre Bereitschaft zur Entgegennahme von Förderanträge jederzeit zu widerrufen oder ihre Förderrichtlinien zu ändern. Die in diesen Förderrichtlinien niedergelegten Grundsätze dienen allein der Transparenz unserer Tätigkeit.
Hieraus lassen sich keine Ansprüche – gleich welcher Art – gegen die „Nordhessische Musik- und Geschichts-Stiftung“ herleiten.